Allgemeine Geschäftsbedingungen der Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW (NUA) für die Durchführung von Veranstaltungen

§ 1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln umfassend die rechtlichen Beziehungen zwischen der NUA und ihren Teilnehmenden bezogen auf die Durchführung von Veranstaltungen.

Eine Veranstaltung im Sinne der nachfolgenden Regelungen ist ein zeitlich und örtlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einer definierten Zielsetzung oder Absicht in der Verantwortung einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, an dem eine Gruppe von Menschen gezielt, gegebenenfalls auch aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Veranlassung, als Mitwirkende oder Besuchende teilnimmt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn die NUA dem schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragliche Leistungen
(1) Die Veranstaltungen finden in den Veranstaltungsräumen der NUA in Recklinghausen oder in externen Veranstaltungsräumen und/oder digital (Hybrid- oder Online-Veranstaltungen) statt. Die Inhalte der Veranstaltungen, der vom Teilnehmer dafür zu zahlende Teilnehmerbeitrag und die Termine/Zeiten sind im Online-Jahresprogramm der NUA und/oder den Ankündigungsflyern aufgeführt. Geringfügige inhaltliche und zeitliche Abweichungen bei der Durchführung der Veranstaltungen bleiben vorbehalten.
(2) Die NUA haftet nicht für ein bestimmtes Veranstaltungsergebnis oder einen bestimmten Veranstaltungserfolg. Die NUA unterliegt im Hinblick auf die Durchführung der Veranstaltungen und der Gestaltung des zeitlichen Ablaufs keinen Weisungen des Kunden.

§ 3 Vertragsschluss
Die Anmeldung über die Teilnahme wird in elektronischer Form über die dafür vorgesehene Online-Anmeldefunktion geschlossen. Die NUA wird den Teilnehmenden auf ihre elektronische Anmeldung hin eine Anmeldebestätigung übersenden.

§ 4 Arbeitsmittel
Der Teilnehmende darf ihm überlassene Unterlagen nicht – auch nicht auszugsweise – vervielfältigen oder nachdrucken.

§ 5 Rücktritt der NUA
(1) Die NUA kann von dem Vertrag zurücktreten, falls die Veranstaltung wegen Krankheit, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, aus technischen Gründen oder aus anderen von der NUA nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann. Sollte einer dieser Fälle eintreten, wird die NUA den Teilnehmenden informieren. Im Falle des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl wird die NUA den Teilnehmenden spätestens 1 Woche vor dem Beginn der Veranstaltung informieren. Vor Erklärung des Rücktritts wird die NUA außerdem versuchen, im Einvernehmen mit dem Teilnehmenden einen anderen Termin für die Durchführung der Veranstaltung im Rahmen des bestehenden Jahresprogramms zu finden, sofern dies der NUA möglich ist.
(2) Im Falle des Rücktritts der NUA nach § 5 Abs. 1 sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, die NUA hat schuldhaft gegen ihre Pflicht zur Information des Teilnehmenden oder gegen ihre Pflicht, den Versuch zu unternehmen, einen anderen Termin zu finden, verstoßen.
(3) Das zur Verfügung stehende Jahresprogramm wird von der NUA jeweils im Voraus für einen längeren Zeitraum, beispielsweise für 1 Jahr oder länger, vorgegeben. Ersatztermine im Sinne von § 5 Absatz 1 können nur im Rahmen des bestehenden Jahresprogramms vereinbart werden. Es ist möglich, dass eine oder mehrere bestimmte Veranstaltungen im bestehenden Jahresprogramm nur einmal pro Jahr oder seltener vorgesehen sind und ein Ersatztermin daher nur mit einer entsprechend langen Wartezeit angeboten werden kann. Die NUA ist nicht verpflichtet, dem Teilnehmenden einen Ersatztermin innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens anzubieten
oder eine oder mehrere bestimmte Veranstaltungen ersatzweise gesondert außerhalb des bestehenden Jahresprogramms durchzuführen.

§ 6 Rücktritt des Teilnehmenden
Ein Rücktritt von einer Veranstaltung nach §2 Abs. 1 ist nur bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin möglich. Bei einem verspäteten Rücktritt erfolgt auch bei Nichtteilnahme eine Rechnungsstellung über den gesamten Teilnahmebetrag. Liegen zwischen Anmeldung und Veranstaltung weniger als 14 Tage, ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.
Die Rücktrittserklärung (Abmeldung) muss in Textform erfolgen. Sofern der NUA keine Rücktrittserklärung (Abmeldung) in Textform vorliegt, wird der gesamte Teilnahmebetrag auch bei Nichtteilnahme fällig. Ein nachgewiesener Krankheitsfall bildet eine Ausnahme.
Die Vertretung durch eine Ersatzperson ist, sofern eine Bestätigung durch die NUA vorliegt, möglich, allerdings nicht bei persönlicher Einladung.

§ 7 Fälligkeit

Der Teilnahmebeitrag ist spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Fälligkeitstermin zu überweisen. Die Rechnung wird nach der Veranstaltung per Post oder E-Mail zugestellt. Bei Zahlungsverzug setzt ein Mahnverfahren ein, welches Mahngebühren nach sich ziehen kann.


§ 9 Datenschutz
Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden einverstanden, dass ihre Anmeldedaten gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zum Zwecke der Veranstaltungsorganisation und -durchführung auf der Grundlage des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der jeweils aktuell vorliegenden Fassung erfasst und verwendet.
Soweit die Teilnehmenden bei der Anmeldung zustimmen, nutzt die NUA die Daten dazu, sie zu zukünftigen Veranstaltungen der NUA einzuladen.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen von Teilnehmerlisten und nur soweit die Teilnehmenden hierzu ihr Einverständnis erteilt haben.

Die Teilnehmenden haben das Recht, ihre Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen und können die Löschung ihrer Daten beantragen.

Die Teilnehmenden haben überdies das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen. Auf Verlangen kann die Auskunft auch elektronisch erteilt werden.

Die Teilnehmenden haben das Recht, die Berichtigung, Löschung oder Sperrung der gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen. Sollten gesetzliche Vorschriften eine Löschung nicht zulassen, werden die Daten stattdessen gesperrt, so dass sie nur noch zum Zwecke der zwingenden gesetzlichen Vorschriften zugänglich sind.

Weitere Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


§ 10 Haftung
Die NUA haftet auf Schadensersatz unbeschadet der Regelungen des § 5 Abs. 2 aus jeglichem
Rechtsgrund und der Höhe nach entsprechend den folgenden Bestimmungen:
(1) Die Haftung der NUA für Schäden, die von der NUA oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist der Höhe nach unbegrenzt.
(2) Bei Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung auch bei einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung der NUA, ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter der Höhe nach unbegrenzt.
(3) Unbegrenzt der Höhe nach ist die Haftung auch für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden der NUA zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden.
(4) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die NUA, wenn keiner der in den Ziffern 1 bis 3 genannten Fälle gegeben ist, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren
Schaden.
(5) Jede weitere Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen, insbesondere ist die Haftung ohne
Verschulden ausgeschlossen.
(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(7) Ist ein Schaden sowohl auf Verschulden der NUA als auch auf ein Verschulden des Teilnehmenden zurückzuführen, muss sich der Teilnehmende sein Mitverschulden anrechnen lassen.

§ 11
(1) Gegen Forderungen der NUA kann der Teilnehmende nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen.
(2) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
(3) Ist der Teilnehmende kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, werden als Gerichtsstand und Erfüllungsort Recklinghausen vereinbart.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.

§ 12
Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, so steht ihm bei einem Vertragsschluss mittels Fernkommunikationsmitteln ein Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu

widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

LANUV NRW
FB35 / Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW (NUA)
40208 Düsseldorf
Fax: 02361 305 - 3340
E-Mail: poststelle@nua.nrw.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des

Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten

haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus

ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste

Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem

Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns

eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der

ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas

anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

 

Musterwiderrufsformular