Verleihbedingungen

Die Erstellung neuer Ausstellungen und deren Verleih ist für die NUA mit einem hohen Sach- und Personalaufwand verbunden. Voraussetzung für den landesweiten Ausstellungsservice der NUA ist die Bereitschaft der Entleiher, bestimmte Leistungen im Rahmen der Ausstellungspräsentation zu übernehmen. So wird es auch möglich, die Ausstellungen gebührenfrei auszuleihen.

Interessenten sollten ihre Terminwünsche möglichst frühzeitig schriftlich an die NUA richten. Die Mindestverleihdauer soll im Regelfall drei bis vier Wochen nicht unterschreiten. Nach Abstimmung der Termine und weiterer Modalitäten erhalten Sie von uns eine „Vereinbarung über den Entleih von Ausstellungen der NUA“. Das zu der jeweiligen Ausstellung verfügbare Informationsmaterial (Pressetext, Plakat, Infoblätter etc.) wird dieser Sendung beigefügt.

Nach Rücksendung der von Ihnen rechtsverbindlich unterzeichneten Vereinbarung wird Ihnen die Ausstellung zu dem vereinbarten Termin zur Verfügung gestellt.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an

Walter Janke

Fachgebietsleitung Veranstaltungsmanagement, Qualitätsmanagement

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