Die Erstellung neuer Ausstellungen und deren Verleih ist für die NUA mit einem hohen Sach- und Personalaufwand verbunden. Voraussetzung für den landesweiten Ausstellungsservice der NUA ist die Bereitschaft der Entleiher, bestimmte Leistungen im Rahmen der Ausstellungspräsentation zu übernehmen. So wird es auch möglich, die Ausstellungen gebührenfrei auszuleihen.
Interessenten sollten ihre Terminwünsche möglichst frühzeitig schriftlich an die NUA richten. Die Mindestverleihdauer soll im Regelfall drei bis vier Wochen nicht unterschreiten.
Nach Abstimmung der Termine und weiterer Modalitäten erhalten Sie von uns eine "Vereinbarung über den Entleih von Ausstellungen der NUA". Das zu der jeweiligen Ausstellung verfügbare Informationsmaterial (Pressetext, Plakat, Infoblätter etc.) wird dieser Sendung beigefügt. Nach Rücksendung der von Ihnen rechtsverbindlich unterzeichneten Vereinbarung wird Ihnen die Ausstellung zu dem vereinbarten Termin zur Verfügung gestellt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW (NUA) inkl. BNE-Agentur NRW
40208 Düsseldorf
E-Mail: poststelle@nua.nrw.de
Tel: 02361 305 - 45
E-Mail: poststelle@nua.nrw.de
Verleihbedingungen:
- Vom Entleiher wird eine angemessene Repräsentation und Betreuung der Ausstellung während der gesamten Verleihdauer erwartet. Der Entleiher ist federführend insbesondere für die Werbungs-, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständig und stimmt diese mit der NUA ab. Über die Resonanz der Ausstellung legt der Entleiher der NUA nach Abschluss der Repräsentation einen Pressespiegel vor.
- Die Ausstellungen werden grundsätzlich gebührenfrei ausgeliehen.
- Sofern aufgrund des Transportvolumens oder aus anderen Gründen erforderlich, organisiert der Entleiher den Transport und trägt die dadurch anfallenden Kosten. Der Transport ist in einem geschlossenen LKW (Kofferaufbau) durchzuführen.
- Für den Auf- und Abbau stellt die NUA dem Entleiher auf eigene Kosten Mitarbeiter zur Verfügung, die für den sachgerechten Auf- und Abbau verantwortlich sind. Das zusätzlich für den Auf- und Abbau notwendige Personal stellt der Entleiher.
- Ist aufgrund der Größe oder des Aufwandes die Beauftragung einer Fachfirma notwendig, trägt der Entleiher die Kosten.
- Bei Einsätzen außerhalb von NRW sind die Personal- und Materialkosten im Regelfall vom Entleiher zu tragen.
- Entstandene Schäden beim Transport oder während der Ausstellungszeit gehen zu Lasten des Entleihers.
- Alle Absprachen über das Entleihen von Ausstellungen (Zeitraum, Abholzeiten usw.) müssen vom Entleiher in schriftlicher Form bestätigt werden. Ebenfalls in schriftlicher Form sind die Verleihbedingungen anzuerkennen (Abschluss einer Vereinbarung).