Die NUA bietet Bildungsurlaub an!

Die Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW (NUA) ist eine durch die Bezirksregierung Münster nach § 10 Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz ff (AWbg) vom 08.12.2009 anerkannte Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung.

In Nordrhein-Westfalen haben alle Beschäftigten, gleich ob sie im öffentlichen Dienst, in der Privatwirtschaft oder bei einer Kirche arbeiten, einen Anspruch darauf, sich fünf Tage im Jahr für politische oder berufliche Weiterbildung von der Arbeit freistellen zu lassen.

Folgende Veranstaltungen der NUA aus dem Bildungsprogramm 2023 bieten sich für einen Bildungsurlaub an:

Feldbotanik: BANU-Qualifizierung Bronze

Zertifikatslehrgang "Zertifizierte:r Natur- und Landschaftsführer:in Sauerland (Märkischer Kreis)" (Infos in Kürze)

Zertifikat zur BNE-Pädagogin bzw. zum BNE-Pädagogen

Was ist Bildungsurlaub (BU)?

(Hinweis: Die Ausführungen beziehen sich auf einen Bildungsurlaub, bei dem Ihr(e) Arbeitgeber:in ihren/seinen Sitz in NRW hat. Sollten Sie weitere Infos benötigen oder ein anderes Bundesland für Sie zutreffen, erkundigen Sie sich bitte über die dort geltenden Bestimmungen.)

Bildungsurlaub bezeichnet die zusätzlichen („Urlaubs“-)Tage, die ein Arbeitnehmer auf Antrag hin bewilligt bekommen kann, sofern diese für eine Weiterbildung verwendet werden, die dem Arbeitnehmer im weiteren Sinne bei seiner Berufsausübung zu Gute kommt.

Während des Bildungsurlaubs wird Lohn bzw. Gehalt weitergezahlt.

Arbeitnehmer:innen bzw. Azubis tragen die Kursgebühren, Ausgaben für Lehrmittel sowie die Kosten für Fahrten und Unterkunft.

Welche Art von Veranstaltung wird als Bildungsurlaub anerkannt?

  • zum Zwecke der beruflichen oder politischen Weiterbildung (nähere Anhaben hierzu und zu anderen Themen: Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG))
  • eine anerkannte Bildungsveranstaltung
  • Mindestens zusammenhängend 3 Tage oder an 5 Tagen im Wochen-Intervallen
  • täglich mind. 6 Unterrichtsstunden
  • Veranstaltungsort darf maximal 500 km von der NRW-Landesgrenze entfernt sein

Wer bekommt Bildungsurlaub?

  • Arbeitnehmer:innen (Frist: frühestens sechs Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses)
  • Auszubildende (nur politische Bildung)
  • Beamte bekommen keinen Bildungsurlaub

Welche Ausnahmen gelten?

  • in Betrieben bis 50 Beschäftigte BU nur max. für 10 % der Beschäftigten pro Jahr
  • in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten existiert kein Anspruch auf BU

Wieviel Bildungsurlaub steht mir zu?

  • Für Arbeitnehmer:innen   
    • 5 Tage (bei mehr/weniger als 5 Arbeitstagen pro Woche wird der Anspruch angepasst)
    •  Zwecks Zusammenfassung kann der BU des laufenden Jahres (auf Antrag!) auf das Folgejahr übertragen werden.
  • · Für Auszubildende           
    • während der gesamten Ausbildung insges. 5 Tage